Unterhaltsvorschussgesetz

Aktuell sind schon 29 Neuanträge in Bearbeitung: Stefan Hoppe, Rudolf Greiwe, Kristina Heeger und Petra Strübbe (jeweils von links nach rechts) bilden das städtische Team in Sachen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.Foto: Stadt Ibbenbüren / André Hagel

Ibbenbüren

Ibbenbüren. Es sind nur drei Buchstaben – aber für Alleinerziehende und ihre Kinder haben sie eine so praktische wie immense Bedeutung: UVG kürzt sich das Unterhaltsvorschussgesetz ab.

Auf dessen Grundlage erhalten aktuell in Ibbenbüren 282 Kinder bis zu elf Jahren beziehungsweise ihr alleinerziehender Elternteil Geld von der Stadt Ibbenbüren. Gezahlt wird auf Antrag in solchen Fällen, in denen der andere Elternteil – zumeist der Vater – nicht rechtzeitig, nicht regelmäßig oder aber überhaupt nicht seiner Unterhaltsverpflichtung für das eigene Kind nachkommt. Durch Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz soll die verschärfte Situation, in die ein Alleinerziehender samt Kind hierdurch in aller Regel gerät, erleichtert werden.

So profan das Unterhaltsvorschussgesetz in seiner Bezeichnung daherkommt, so sehr hat es zudem in den vergangenen Monaten für Schlagzeilen gesorgt. Und die nach einigem politischen Hin und Her anstehende Änderung des Gesetzes zum 1. Juli hat bereits manche Wellen in den Fachdienst Soziales der Stadt Ibbenbüren schwappen lassen: „Alleinerziehenden Ibbenbürenern, die von den Änderungen gehört hatten, stellten sich natürlich viele Fragen. Auch die ersten Anträge auf der Basis der Neufassung kommen schon rein. Aktuell haben wir hier bereits 29 neue Fälle in der Bearbeitung“, berichtet Rudolf Greiwe, als städtischer Fachdienstleiter in Ibbenbüren für soziale Belange zuständig.

Die neuen Fälle, zu denen weitere hinzukommen dürften, haben einen einfachen Grund: Mit den Änderungen am Gesetz greift eine Ausweitung des Anspruches auf Unterhaltsvorschuss. Ab Juli gilt: Hatten bislang nur Kinder bis zum elften Lebensjahr Anspruch auf Leistungen nach dem UVG, so haben 12- bis 17-Jährige einen solchen künftig ebenfalls. Bedingungen: Sie sind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen. Oder: Der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug verdient mindes­tens 600 Euro.

Auch anderes ist ab Juli neu. So entfällt künftig die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten. Damit können Kinder ohne zeitliche Einschränkungen bis zu ihrem 18. Geburtstag Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Leistungen betragen monatlich 150 Euro (bis fünf Jahre) und 201 Euro (bis elf Jahre). Die neu hinzu kommende Gruppe der 12- bis 17-Jährigen erhält 268 Euro im Monat.

Neue Anträge und neue Fälle bedeuten für Rudolf Greiwe und seine Mannschaft im Fachdienst Soziales neue Arbeit. Sprich: zusätzliche Arbeit. Aber bei der Stadt Ibbenbüren hat man sich zügig auf das Kommende eingestellt. Ein vierköpfiges Team, dem neben Greiwe selbst seine Kollegen Stefan Hoppe als Gruppenkoordinator, Petra Strübbe sowie zunächst noch als Auszubildende Kristina Heeger angehören, wird sich um die Dinge, die mit dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz einhergehen, kümmern. „Wir sind vorbereitet“, sagt Petra Strübbe für sich und ihre Mitstreiter. Soll heißen: Der 1. Juli kann kommen.

Eine minimale Einschränkung gilt hierbei allerdings: Bislang können Betroffene entsprechende Anträge beim Fachdienst Soziales der Stadt Ibbenbüren nur in Papierform erhalten.

Der Grund: Die Vorlagen für digitale Dateien, die künftig auch auf der Website der Stadt Ibbenbüren heruntergeladen werden können, liegen momentan noch nicht vor. Aber das dürfte letztlich nur noch eine Frage relativ kurzer Zeit sein.


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