Wie wird eine Mühle zum Denkmal?

Auf dem Bild ist die historische Niedermühle abgebildet Foto: privat

Steinfurt

Burgsteinfurt. Seit Jahrtausenden nutzt der Mensch die Kraft des Wassers, um Felder zu bewässern, Getreide zu mahlen oder, in jüngerer Zeit, um Holz zu sägen und zu drechseln, Strom zu erzeugen, Öl zu mahlen, Hammerwerke, Schlossereien, Pochwerke zur Zerkleinerung von Erz und Hüttenwerke oder Anlagen der Textilindustrie zu betreiben.

Das Bild von der klappernden Mühle am rauschenden Bach prägt auch heute noch die Vorstellung, vielleicht auch, weil bereits seit dem späten Mittelalter die wesentlichen, auch heute noch geltenden technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Wasserkraft bekannt und in Gebrauch sind.

Vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe werden Wasserkraftanlagen seit 1984 systematisch inventarisiert. „Für die geschichtliche Bedeutung, für den Denkmalrang der einzelnen Anlage sind die nackten Zahlen allenfalls sehr beschränkt aussagefähig“, erklärt Chris­tian Hoebel. Er arbeitete bis 2013 als technischer Denkmalpfleger beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Seit über zehn Jahren lebt er in Burgsteinfurt. Hoe­bel wird am Mittwoch (31. August) um 19 Uhr in der Niedermühle einen Vortrag zum Thema „Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Wassermühle ein Denkmal werden kann?“ halten.
Die vollständige Erfassung der Wasserkraftanlagen in Westfalen-Lippe schafft eine zuverlässige Grundlage für die Bewertung der Einzelobjekte wie der Burgsteinfurter Niedermühle, ist Hoebel überzeugt. Dabei seien auch die Stauwehre, die Ober- und Untergräben wesentliche Bestandteile erhaltenswerter Substanz.

Grundlage der Bewertung bildet das Denkmalschutzgesetz des Landes NRW. Danach sind Denkmäler Sachen, an deren Erhalt und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, weil sie für die Geschichte des Menschen, von Städten und Siedlungen oder für die Arbeits- und Produktionsverhältnisse bedeutend sind. Für die Erhaltung und Nutzung können auch künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche und/oder städtebauliche Gründe vorliegen. Aus diesen Bausteinen ergibt sich der Denkmalwert. Zu welcher Einschätzung anhand dieser Kriterien Hoebel für die Niedermühle kommt, darauf dürfen die Besucher gespannt sein. Der Eintritt ist kostenlos.


Anzeige