Osterfeuer 2017: auf Sicherheit und Umwelt achten!

Osterfeuer gehören zum Brauchtum – aber es müssen einige Vorschriften beim Abbrennen eingehalten werden. Foto: pixabay

Steinfurt

Ochtrup. Zurzeit wird an verschiedenen Stellen wieder damit begonnen, Vorbereitungen für ein Osterfeuer zu treffen. Nach den Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Ochtrup auf Grundlage des Landesimmissionsschutzgesetzes, des Abfallgesetzes und der Pflanzenabfallverordung gelten folgende Voraussetzungen für ein Osterfeuer. 

Es darf keine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit verursacht werden. Für Osterfeuer darf nur trockenes, unbehandeltes Holz Verwendung finden. Keinesfalls darf das Osterfeuer als Gelegenheit zur Beseitigung von Gartenabfällen, Sperrmüll, Altreifen oder ähnlichem Unrat missbraucht werden. Die Holzhaufen für die Osterfeuer sollen unmittelbar vor dem Abbrennen auf- beziehungsweise umgeschichtet werden, damit gewährleistet ist, dass untergeschlüpften Tieren durch das Entzünden des Feuers kein Schaden zugefügt wird. Aus Sicht der Ordnungsbehörde sind nur einige Stellen geeignet, an denen ohne Störung der Nachbarn oder der Allgemeinheit Osterfeuer veranstaltet werden können.

Daher sind solche Veranstaltungen dem Fachbereich II Ordnung rechtzeitig anzuzeigen, damit geprüft werden kann, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Melden Sie daher Ihr Osterfeuer bei Frau Feismann unter der Telefonnummer 02553 / 73240 an. Liegen die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht vor, läuft der Veranstalter Gefahr, dass ein Ordnungswidrigskeitenverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Bei der Anmeldung müssen nicht nur Zeit und Ort für das Abbrennen angegeben werden, sondern auch ein Verantwortlicher.

Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Stadt Ochtrup. Hier können unter anderem die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Ochtrup eingesehen und ein Merkblatt und Antragsformular heruntergeladen werden.


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