Ohne IBAN geht nichts mehr

Foto: Jarmoluk

Recht & Rat

Jennifer G. aus Hannover: „Angeblich muss bei Überweisungen nun immer die IBAN angegeben werden. Bisher habe ich immer die alte Kontonummer verwendet und meine Bank hat die Überweisung trotzdem angenommen. Ändert sich das jetzt?“

 

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S.-Leistungsservice): Seit dem 1. Februar gehören die alte Kontonummer und Bankleitzahl der Vergangenheit an. Verbraucher müssen bei Überweisungen und Lastschriften die neue 22-stellige IBAN (International Bank Account Number) verwenden, bei internationalen Überweisungen in Länder, die sich nicht dem SEPA-Verfahren angeschlossen haben, zusätzlich die BIC (Internationale Bankleitzahl). Für den Kunden kann ein Nichtbeachten unangenehme Folgen haben, wenn eine Zahlung eilig ist oder die Verspätung Mahngebühren zur Folge hat.

Ihre IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, im Online-Banking und in der Regel auch auf Ihrer Bankkarte. Die IBAN des Zahlungsempfängers erhalten Sie von diesem selbst.


Anzeige