„Der teure Mittelfinger“

Foto: Nike Verlaan

Recht & Rat

(DAV). Wer anderen den Mittelfinger zeigt, begeht eine Beleidigung. Wer einen anderen auch noch dadurch belehren will, dass er ihn zur Vollbremsung zwingt, begeht zudem auch eine Nötigung.

 

Er muss mit einer Geldbuße und einem Monat Fahrverbot rechnen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Juni 2015 (AZ: 922 Cs 433 Js 114354/15).

Zum Fall: Ein Taxifahrer fuhr hinter einem aus seiner Sicht langsam fahrenden Auto. Er überholte plötzlich mit hoher Geschwindigkeit das Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn und zeigte beim Vorbeifahren den gestreckten Mittelfinger. Unmittelbar danach scherte der Taxifahrer so knapp vor dem anderen Fahrzeug ein, dass dieser eine Vollbremsung einleiten musste. Das AG München verurteilte den Taxifahrer zu einer Geldbuße von 1.000 Euro (50 Tagessätze zu je 20 Euro) und einem Monat Fahrverbot. In dem knappen Einscheren und dem Zwingen zur Vollbremsung sah das Gericht eine Nötigung.


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