Elterngeld Plus unterstützt Familien

Finanzen

Münster. Seit dem 1. Juli 2015, Stichtag ist der Geburtstag des Kindes, steht Eltern eine neue Variante des Elterngeldes zur Wahl: Elterngeld Plus.

 

Die Höhe des Elterngeld Plus beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, welches ohne Einkommen im Bezugszeitraum den Antragstellern zustehen würde.

Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate – insgesamt also 24 Monate Elterngeld.

Entscheiden sich beide Elternteile, zeitgleich jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten, um sich damit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen, gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten.

Informationen zum Thema auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter der Adresse www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/familienleistungen/index.html

Für die Bearbeitung der Anträge sind die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Bezirksregierung Münster übt über diese Behörden im Bereich Elterngeld die Fachaufsicht aus. die Behörde stellt in dieser Funktion den Leistungsträgern eine in Zusammenarbeit mit IT-NRW entwickelte Fachanwendung für die Bearbeitung der Anträge kostenfrei zur Verfügung.


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