Keine längere Startbahn am FMO

Die Startbahnverlängerung am FMO ist erstmal vom Tisch. Das wurde in der Oktobersitzung des Aufsichtsrates beschlossen. Foto: Simone Friedrichs

Wirtschaft

Kreis Steinfurt (sf). Es wird in naher Zukunft keine Startbahnverlängerung geben. Der Aufsichtsrat* entschied gemeinsam mit der Geschäftsführung nun in der Oktobersitzung, dass die Pläne bis auf Weiteres auf Eis gelegt werden.

„Die Entwicklung des Luftverkehrs in der jüngsten Vergangenheit und die kurz- und mittelfristigen Aussichten lassen auch bei der diesjährigen erfreulichen Fluggastentwicklung am FMO keinen akuten Bedarf erkennen, das Verfahren aktiv zu betreiben“, heißt es dazu in einem FMO-Papier.

„Nach dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht, dem sogenannten Niederstwertprinzip, sind daher bilanziell erhöhte Aufwendungen für Grundstückskäufe und Planungskosten abzuschreiben. Es handelt sich dabei um reine Buchwertberichtigungen, die keine Auswirkungen auf die Liquidität des Unternehmens haben.

Die Rückführungen der Kreditverbindlichkeiten erfolgen also weiter nach den Vorgaben des Entschuldungskonzeptes.

Bei wachsendem Luftverkehrsbedarf und der entsprechenden Nachfrage nach weiten Mittelstrecken- und Langstreckenzielen bleibt somit die Option einer positiven Fortführung des Verfahrens. Dann könnte wieder eine bilanzielle, also gewinnerhöhende Zuschreibung vorgenommen werden“, heißt es in der Erklärung weiter.

Nach dem Planfeststellungs­verfahren von Ende 2004 hätte der Flughafen Müns­ter/Osnabrück seine Start- und Landebahn zunächst auf 3.000 Meter und schließlich auf 3.600 Meter verlängern dürfen. Die Baumaßnahme sollte Ende 2009 abgeschlossen werden.

Die damalige Umweltminis­terin Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) meldete 2004 den Eltingmühlenbach im Kreisgebiet Steinfurt als FFH-Zone des Naturschutzes, was die Ausbaupläne bremste. Außerdem wurde gegen das Planfeststellungsverfahren unter anderem vom NABU Klage erhoben, die im Juli 2006 vom Oberverwaltungsgericht NRW zurückgewiesen wurde. Dagegen wurde eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt, die im Juli 2009 wegen rückläufiger Passagierzahlen an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen wurde. Das Gericht in Münster zeigte sich 2011 nicht überzeugt von der Vorstellung der Flughafenbetreiber, mit der zu verlängernden Start- und Landebahn zu einem interkontinentalen Flughafen zu werden.

Deshalb argumentierten die Richter, dass das öffentliche Interesse an der Schutzwürdigkeit des Naturraumes überwiege.

Im November 2011 einigten sich FMO und Naturschutzbund allerdings auf eine Startbahnverlängerung auf 3.000 Meter. Für das Projekt waren bis November 2011 bereits Kosten von rund 19 Millionen Euro entstanden, die gesamte Ausbaustufe war ursprünglich mit rund 60 Millionen Euro veranschlagt worden.
Auch die Bürgerinitiative gegen den Ausbau des FMO (BI) freut sich nun darüber, dass jetzt der Aufsichtsrat der FMO-GmbH in der Oktobersitzung zum Ergebnis gekommen ist, zumindest kurz- und mittelfristig die Pläne für eine Startbahnverlängerung am FMO nicht mehr weiter zu verfolgen.

Seit Bekanntwerden der ersten Pläne der FMO-GmbH in 1995 hatte die BI darauf hingewiesen, dass eine Startbahnverlängerung am FMO überflüssig sei. Die FMO-GmbH habe sich nun zwar vorbehalten, langfristig bei der entsprechenden Nachfrage die Pläne hinsichtlich einer Startbahnverlängerung auf 3.000 Meter wieder aufzugreifen. Dabei dürfte es sich nach Auffassung der BI allerdings nur um eine theoretische Möglichkeit handeln. Denn für einen Interkont-Passagier-Flugverkehr am FMO bestehe am FMO auch langfristig kein Bedarf. Dafür gebe es am FMO zu wenig Interkont-Passagiere. Ein Bedarf für eine Interkontbahn wäre allenfalls denkbar, wenn ein großes Luftfrachtunternehmen wie etwa Fedex, UPS oder DHL ein interkontinentales Luftfrachtdrehkreuz am FMO errichten wollte.

Dies­ dürfte sich politisch wegen des für die Errichtung der Startbahnverlängerung fehlenden Geldes und der dann drohenden nächtlichen Verlärmung des Münsterlandes mit den am FMO beteiligten Gebietskörperschaften nicht durchsetzen lassen, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.

* Die FMO Flughafen Müns­ter/Osnabrück GmbH hat einen Aufsichtsrat, der aus 15 Mitgliedern besteht. Die Spitze des Aufsichtsrates bilden der Aufsichtsratsvorsitzende, Oberbürgermeister Wolfgang Griesert (Stadt Osnabrück), der 1. Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Landrat Dr. Klaus Effing (Kreis Steinfurt) und der 2. Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Oberbürgermeister Markus Lewe (Stadt Münster). Gesellschafter sind Stadtwerke Münster GmbH, Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH, OBG – Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Grevener Verkehrs GmbH, BEVOS Beteiligungs- u. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück, Kreis Warendorf, FMO Luftfahrtförderungs GmbH, Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Landkreis Grafschaft Bentheim, Landkreis Emsland, IHK Nord Westfalen, IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Handwerkskammer Münster und Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.


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