Richtiges Heizen mit Öfen

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Greven

Altenberge. Immer wieder werden beim Ordnungsamt Beschwerden über Geruchsbelästigungen beim nicht ordnungsgemäßen Betrieb von Kaminöfen vorgetragen. Bei der Errichtung und beim Betrieb von Holzfeuerungsanlagen sind die Bestimmungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen zu berücksichtigen.

Grundsätzlich sollte vor der Errichtung und Inbetriebnahme eines Holz­ofens der Schornsteinfeger um Rat gefragt werden, schreibt die Gemeinde Altenberge jetzt in einer Pressemitteilung.

Das Heizen mit Holz ist mit unerwünschten Emissionen verbunden. Diese bestehen unter anderem aus Kohlenmonoxid und insbesondere aus Feinstaub, der die menschliche Gesundheit gefährden kann. Der Umwelt und den Nachbarn zuliebe sind daher beim Heizen mit festen Brennstoffen – insbesondere mit Holz – wichtige gesetzliche Anforderungen zu beachten:

1. Mit Holz darf nur geheizt werden, wenn die Feuerungsanlage hierauf abgestimmt ist.
2. Es darf nur geeigneter Holzbrennstoff eingesetzt werden wie naturbelassenes, stückiges Holz sowie Presslinge aus naturbelassenem Holz.
3. Gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonstwie verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste dürfen nicht verbrannt werden. Natürlich ist auch das Mitverbrennen von Abfällen aller Art verboten.
4. Das zum Heizen verwendete Holz darf nur verbrannt werden, wenn der Feuchtgehalt unter 25 Prozent des Brennstoffes liegt.

Besondere Anforderungen gelten für den Betrieb offener Kamine, hierzu gehören nicht die Kaminöfen, die mit selbstschließenden Feuerraumtüren ausgestattet sind. Offene Kamine haben einen relativ niedrigen Wirkungsgrad und können für die Nachbarschaft zu erheblichen Belästigungen führen. Sie dürfen nur gelegentlich betrieben werden.

Gerichtsurteile gehen davon aus, dass eine Anordnung den Betrieb an nicht mehr als acht Tagen im Monat für fünf Stunden zu betreiben nicht zu beanstanden ist. Sie dürfen auf jeden Fall nicht regelmäßig zur Beheizung genutzt werden. Um den Geruchsbelästigungen und den damit verbunden Nachbarschaftsstreitigkeiten von vornherein zu begegnen, ist es auch sinnvoll, die Feuerungsanlage bei sogenannten Inversionswetterlagen nicht zu betreiben, da bei diesen Wetterlagen oft kein Austausch der Luftschichten stattfindet und es so zu einer erhöhten Ansammlung von Luftschadstoffen kommt. Zum richtigen Heizen mit Kaminholz hat das Umweltministerium des Landes NRW eine Broschüre herausgegeben, die im Internet unter www.umwelt.nrw.de nachgelesen oder auch heruntergeladen werden kann.

Verstöße gegen die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen können seitens der Ordnungsbehörden mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden, oft können Streitigkeiten aber auch schon dadurch vermieden werden, wenn zwischen den Parteien Absprachen stattfinden.