Stichtag für I-Dötze naht

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Ibbenbüren

Ibbenbüren. Der sprichwörtliche „Ernst des Lebens“ rückt auch für sie langsam, aber sicher näher: Die Grundschulanmeldung von Kindern des Einschulungsjahrgangs 2017/18 steht an.

Hintergrund: Zum 1. August 2017 werden jene Kinder schulpflichtig, die bis zum 1. Oktober 2017 das sechste Lebensjahr vollendet haben, das heißt deren Geburtsdatum zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 30. September 2011 liegt.

Kinder, die nach diesem Termin das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). In den Ibbenbürener Grundschulen werden die Anmeldungen am Mittwoch, 2. November, sowie am Donnerstag, 3. November, von 15 bis 17 Uhr jeweils in den Schulsekretariaten entgegengenommen.

In Ausnahmefällen sind Anmeldungen auch vormittags möglich. Für die Kardinal-von-Galen-Schule, die Michaelschule, die Albert-Schweitzer-Schule sowie für die Johannes-Bosco-Schule gelten hiervon abweichende Regelungen: In der Kardinal-von-Galen-Schule sind Anmeldungen an beiden Tagen jeweils von 15 bis 18 Uhr möglich.

Die Michaelschule nimmt Anmeldungen auch nach Absprache mit den Kindergärten entgegen. Die Albert-Schweitzer-Schule bietet Terminlisten an, die im Kindergarten und in der Schule aushängen. Die Johannes-Bosco-Schule bietet zusätzliche Termine an, die in der Schule zu erfahren sind. Bei der Anmeldung der künftigen I-Dötze ist eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Alle Grundschulen legen sehr viel Wert darauf, dass Eltern das einzuschulende Kind zur Anmeldung mitbringen. Es wird gebeten, die genannten Termine unbedingt einzuhalten.

Auf der Grundlage des Schulgesetzes haben Eltern die Möglichkeit, dass ihr Kind in eine Grundschule ihrer Wahl aufgenommen wird. Dies ist allerdings nur im Rahmen der Kapazität der Wunschschule möglich. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule.

Nächstgelegene Grundschule ist in der Regel die in den bisherigen Schulbezirksgrenzen festgelegte Grundschule. In der Schülerfahrkostenverordnung ist die Schülerbeförderung geregelt. Fahrkosten können grundsätzlich nur zur nächstgelegenen Grundschule übernommen werden, wenn die einfache Entfernung von der Wohnung zur Schule mehr als zwei Kilometer beträgt.

Die Anschriften der Ibbenbürener Grundschulen:
• Albert-Schweitzer-Schule: Schillerstraße 11, 49477 Ibbenbüren, Telefon 05451 / 3414
• Barbaraschule: Heitkampweg 16, 49479 Ibbenbüren, Telefon 05451 / 2768
• Johannes-Bosco-Schule: Johannesstraße 31, 49477 Ibbenbüren, Telefon 05451 / 2106
• Kardinal-von-Galen-Schule: Meyringstraße 5, 49479 Ibbenbüren, Telefon 05451 / 84270
• Ludgerischule: Am Hedwigsheim 8, 49479 Ibbenbüren, Telefon 05451 / 2518
• Ludwigschule: Groner Allee 49, 49477 Ibbenbüren, Telefon 05451 / 2030
• Mauritiusschule: Fröbelplatz 3, 49477 Ibbenbüren, Telefon 05451 / 14540
• Michaelschule: Oeynhausenstraße 85, 49477 Ibbenbüren, Telefon 05451 / 5458880