Urteil zum Zugunglück

Foto: wirin

Ibbenbüren

Laggenbeck (hp). Über den heute 25-jährigen Landwirt, dem vorgeworfen wird, am 16. Mai des vergangenen Jahres mit seinem Treckergespann fahrlässig ein Zugunglück am Bahnübergang Fuchsweg in Laggenbeck verursacht zu haben, wurde am Montag das Urteil gesprochen.

Das in Münster tagende Amtsgericht Ibbenbüren verurteilte den Mann wegen Fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro zu Gunsten der Notfallseelsorge zahlen.

Der damals 23-jährige Fahrer des Gespanns war am Unglückstag auf dem Fuchsweg aus Richtung Tecklenburg-Ledde nach Laggenbeck unterwegs gewesen; beim Überqueren des Bahnüberganges hatte sich der Gülleanhänger wegen eines fehlenden Sicherungsbolzens vom Trecker gelöst und war auf den Gleisen liegengeblieben. Es kam zur Kollision eines Zuges mit dem Gülleanhänger. Der 41-jährige Lokführer und eine 18-jährige Ibbenbürenerin starben an ihren Verletzungen. Weitere 13 Personen wurden verletzt.

Das Gericht warf dem Angeklagten vor, nicht kontrolliert zu haben, ob das Gespann vorschriftsmäßig gesichert war.

Das bereits rechtskräftige Urteil fiel relativ mild aus, da der Verurteilte glaubhaft Reue zeigte und bereits früh geständig war.